1978 - 1985 | Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
1985 - 1986 | Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug von Prof. Schüler-Springorum Ludwig-Maximilians-Universität München |
1989 | Eintritt in die Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. |
1997 | Fachanwalt für Strafrecht |
1999 | betraut mit der Koordination der Strafverteidigernotrufe in der BRD für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein. Bis heute Koordinator des Straverteidigernotruf Landshut. |
seit 1999 | Gastdozent für die Referendarausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk München. Schon im Rahmen des Studiums und vor allem nachfolgend als Rechtsanwalt eingehende Beschäftigung mit der forensischen Psychiatrie und Psychologie unter dem Gesichtspunkt strafprozessualer Durchführung der Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung von derartigen Gutachten, umfangreiche Vortragstätigkeiten im Bereich Fortbildung von Rechtsanwälten und Sachverständigen zu den juristischen Aspekten der forensich psychiatrischen und forensich psychologischen Begutachtung und des Sachverständigenbeweises. Schwerpunkt der anwallichen Tätigkeit im Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrechtrecht, sowie im Revisionsrecht, ebenso im Rahmen von Verteidigungen im Betäubungsmittel -und Jugendstrafrecht. |
2008 | Gründung einer eigenen Kanzlei in Deggendorf sowie einem Büro in Landshut (Altstadt) im Rahmen der Bürogemeinschaft mit den Anwälten Dr. Blanke und Fritz |
2014 | Ende der Bürogemeinschaft in Deggendorf. |
2014 | Der Kanzleisitz ist ausschließlich Landshut. Dort in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Scharl und Dr. jur. Kaltenegger |